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CETA-Zusatzerklärung: Alle Kritikpunkte bleiben aufrecht

SPÖ-Präsidium entscheidet ob Partei auf der Seite der Menschen oder der Konzerne steht

„Die von der EU-Kommission vorgelegte Zusatzerklärung zu CETA kann die von Bundeskanzler Kern selbst genannten Kritikpunkte nicht entschärfen“, kritisiert Alexandra Strickner von Attac Österreich. Der Text ist eine lange Auflistung, wie der CETA Vertrag zu verstehen sei, ändert aber keinen Beistrich am Vertrag selbst. Dies zeigt eine Analyse der Erklärung:
 
Klagerechte: Ausnahme aus der vorläufigen Anwendung ist Beruhigungspille

Die Feststellung, dass Staaten Regulierungen erlassen können, kann keine Klagen ausschließen. Entscheidend sind die im Vertrag genannten Klagsgründe und diese bleiben so vage und weitreichend wie zuvor. Die Schiedsgerichte können sich stets darauf berufen, dass ihre Urteile technisch gesehen „nur“ Entschädigungen, aber keine Änderung der Gesetze verlangen. Zudem gibt es viele Erfahrungen, dass Klagerechte von InvestorInnen als Drohung eingesetzt werden, um geplante Regulierungen im öffentlichen Interesse schon vorab zu bekämpfen. Es genügt auch keinesfalls die Klagrechte nur „vorläufig“ nicht anzuwenden. Denn aus Sicht der EU-Kommission sind die nationalen Abstimmungen nicht garantiert (1). Klagerechte müssen daher völlig aus CETA gestrichen werden.

Standards bleiben gefährdet

Das Vorsorgeprinzip steht weiter nicht im Vertragstext, würde also im Streitfall unter die Räder kommen. Die Erklärung, dass die EU durch nichts daran gehindert wird, ein hohes Niveau der Standards beizubehalten, ist zahnlos: Im Abkommenstext sind Harmonisierungen grundsätzlich vorgesehen. Dabei wurde weder ein Absenkungsverbot noch die Verpflichtung, die Standards auf ein möglichst hohes Niveau zu heben, fest verankert. Im Gegenteil: Nach wie vor ist eine Prüfung vorgesehen, damit Standards den Handel nicht mehr beschränken dürfen als notwendig.

Arbeitsrechte weiter nicht sanktionierbar

Die Forderung, Verstöße gegen grundlegende Arbeitsrechte zu sanktionieren, bleibt unerfüllt. Die Ankündigung weiterer Untersuchungen ist zu wenig.

Öffentliche Dienstleistungen weiter nicht lückenlos ausgenommen

Die Zusatzerklärung bringt keine lückenlose Ausnahme der Daseinsvorsorge. Die grundlegenden Kritikpunkte wie die Negativliste oder die Klauseln zur Festschreibung von Liberalisierungen spricht die Erklärung nicht einmal an. Bei Rekommunalisierungen könnte weiterhin ein demokratisch nicht legitimiertes Schiedsgericht über Klagen entscheiden. (2) Rechtssicherheit kann nur eine Generalausnahme im Vertragstext schaffen.

Soziale Kriterien für öffentliche Aufträge sind weiterhin nicht stark genug verankert. Die Hintertür in CETA, durch die eine Liberalisierung der Wasserversorgung kommen könnte, wird nicht geschlossen. Die Formulierung, die es Gemeinden ermöglichen soll, weiterhin kommunale Betriebe bevorzugt zu beauftragen, ist weiterhin zu vage und unsicher.

CETA-Ausschuss höhlt weiter die Demokratie aus

Die Zusatzerklärung geht mit keiner Silbe auf jene Institutionen und Prozesse in CETA ein, welche die Parlamente und damit die Demokratie weiter schwächen. Der „Gemeinsame CETA-Ausschuss“ kann weiter Tatbestände des Investitionskapitels erweitern sowie die meisten Annexe und Protokolle des Abkommens ändern - ohne dabei das Europäische Parlament oder nationale Parlamente einbinden zu müssen. Somit können Vertragsinhalte nach der Ratifikation durch den CETA Ausschuss ohne Öffentlichkeit und ohne demokratische Beteiligung der Parlamente verändert werden.

Kanadisches Rechtsgutachten & DGB sagen: Erklärung ist zahnlos

Die Zusatzerklärung wird nur den Spielraum einer rechtlichen Interpretation verkleinern, aber nichts am Vertragsinhalt ändern. Das bestätigt nach Kommissarin Malmström, Staatssekretär Mahrer und anderen auch ein kanadisches Rechtsgutachten. Die zahlreichen Kritikpunkte können so nicht entschärft werden, erklärt Steven Shrybman, Experte für internationales Handelsrecht bei der Rechtsanwaltskanzlei Goldblatt Partners LLP. Er sieht in ihr „reine Rhetorik zur Beruhigung“. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund hat in einem versehentlich veröffentlichen Papier festgehalten, dass nur konkrete Veränderungen im Vertragstext die Probleme beheben können. (3)

Kern würde Landeshauptleute, Gemeinden, eigene Parteibasis und Mehrheit der Bevölkerung übergehen.

„Stimmt der Bundeskanzler CETA zu, würde er damit nicht nur alle neun Landeshauptleute, mehr als 400 Gemeinderatsbeschlüsse, 2500 Klein- und Mittelbetriebe und 2000 Bauern und Bäuerinnen übergehen, sondern auch die Mehrheit der Bevölkerung und seiner Partei. Das SPÖ-Präsidium muss gegenüber dem Bundeskanzler klar machen, dass keiner seiner Kritikpunkte gelöst ist und verhindern, dass sich die SPÖ auf die Seite der Konzerne stellt“, so Strickner. "Die demokratie-, umweltpolitischen und arbeitsrechtlichen Gefahren von CETA können nur durch Änderungen im Vertragstext selbst erreicht werden. Dazu müsste zunächst die Unterzeichnung abgesagt werden."

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(1) Die EU-Kommission hat den EuGH ersucht, zu klären, welche Teile des ausverhandelten Freihandelsabkommens EU-Singapur von wem in Kraft gesetzt werden können. Das Urteil wird 2017 erwartet. Handelskommissarin Cecilia Malmström hat angekündigt, CETA nach dem Singapur-Urteil des EuGH "noch mal anzuschauen". Das heißt die EU-Kommission könnte Schiedsgerichte dann problemlos sofort und ohne nationale Abstimmungen in Kraft setzen.

(2) Mit der Formulierung „der Vertrag kann nicht so ausgelegt werden, dass die Mitgliedstaaten in der Erbringung, Regelung und Finanzierung der Daseinsvorsorge eingeschränkt werden“ wird die Daseinsvorsorge nicht lückenlos aus dem Investitionsschutz oder dem Kapitel innerstaatliche Regulierung oder Subventionen ausgenommen. Auch die Erklärung zur Möglichkeit von Rekommunalisierungen hilft nicht, weil es keine Definition gibt, was unter einer Rekommunalisierung zu verstehen ist.

(3) Das Rechtsgutachten: bit.ly/2dJPx85


Das DGB-Dokument: bit.ly/2dMOsMT